Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 30.06.2005 - A 4 K 10648/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 16 a; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1
Georgien, Folgeantrag, Glaubwürdigkeit, Strafverfahren, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, medizinische Versorgung, psychische Erkrankung, Depression, Schizophrenie, Verfolgungsangst, Suizidgefahr, Finanzierbarkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.06.2005 - A 4 K 10648/04
Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -, DVBl 2003, 463ff). - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 30.06.2005 - A 4 K 10648/04
Eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib oder Leben in diesem Sinne kann auch dadurch begründet werden, dass sich der Gesundheitszustand bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil eine adäquate Behandlung dort nicht gewährleistet ist (BVerwG - Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96 BVerwGE 105, 383 m.w.N.).